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Weihnachtsbäume Holstein
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AGB der Firma Weihnachtsbäume Holstein

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Weihnachtsbäume-Holstein KG, Björn Lau

(nachfolgend WH KG genannt vom Mai 2016)

 

1. Allgemeines: Unsere Geschäftsbedingungen, die allen Vereinbarungen und Angeboten zugrundeliegen, werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Anderslautende Bedingungen sind unwirksam, auch wenn WH KG ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Sie gelten nur, wenn sie im Einzelfall von WH KG schriftlich anerkannt werden. Telefonische oder mündliche Absprachen von Angestellten oder sonstigen Mitarbeitern bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Angebote sind unverbindlich und hinsichtlich anderweitigen Verkaufs freibleibend, wenn sie nicht schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Auftrag gilt erst als angenommen, wenn er von WH KG schriftlich bestätigt ist. Erteilte Aufträge sind unwiderruflich.

Bei vollständiger oder teilweiser Stornierung behält sich Weihnachtsbäume Holstein KG das Recht auf Schadenersatzforderungen vor.

 

2. Liefertermine: Die Liefertermine von WH KG sind als annähernd zu betrachten. Der vereinbarte Lieferzeitpunkt gilt vorbehaltlich unvorhergesehener Ereignisse, die weder von WH KG noch von deren Lieferanten zu vertreten sind. Bei einem Lieferverzug ist der Käufer verpflichtet, WH KG eine angemessene Nachfrist zu setzen. Alle Ansprüche des Käufers, insbesondere Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass WH KG Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Es ist Sache des Käufers, sich durch entsprechende Klauseln gegenüber seinen eigenen Abnehmern gegen solche Fälle abzusichern.

 

3. Lieferschwierigkeiten: Betriebsstörungen, Import- und Exportschwierigkeiten, behördliche Maßnahmen und Fälle höherer Gewalt, unter anderem Arbeitskräftemangel, Transportmangel, Feuerschäden, frühzeitiger Kälteeinbruch, ungewöhnlich starke Schnee- oder Regenfälle, Schädlingsbefall, Pflanzenkrankheiten oder sonstige Störungen, die die

Gewinnung, die Qualität oder den Transport der Ware wesentlich beeinträchtigt, entbinden WH KG von der Lieferungsverpflichtung. Wenn Nachlieferungen in angemessener Frist möglich sind, ist WH KG berechtigt, nachzuliefern.

 

4. Schutzvereinbarung: Alle Kulturen oder Anlagen, sowie Lieferanten oder dergleichen, von denen der Käufer durch WH KG Kenntnis genommen hat, sind laut dieser Vereinbarung für WH KG geschützt. Sollte der Käufer direkt oder durch eine dritte Person in Kontakt mit den (auch früheren) Lieferanten von WH KG oder dergleichen treten, sind pro Verstoß 10.000,- € sofort fällig.

 

5. Liefermenge und Warenqualität: Die Ware wird in handelsüblicher Qualität geliefert. Maß-, Gewichts- und Mengenangaben gelten als ungefähr. Abweichungen bis zu 10% nach oben oder unten sind zulässig. Ist eine Sorte nicht oder ungenügend vorhanden, so behält sich WH KG das Recht vor, ähnliche Ware unter Berücksichtigung der Preisdifferenz zum Versand zu bringen. Auch Teilmengen müssen angenommen werden. Qualitätsabweichungen der Ware sind möglich. Muster sollen nur die Durchschnittsbeschaffenheit der Ware zeigen. Gewähr für Sortenechtheit wird nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrages geleistet. Alle Risiken für Qualitäts- und Mengenveränderungen der Ware gehen mit der Übergabe der Ware an den Spediteur auf den Käufer über, und zwar ohne Rücksicht auf die Vereinbarung darüber, welche Partei die Transportkosten trägt. Für Schäden, welche durch falsche Wahl der Transportmittel oder Transportverzögerungen, unsachgemäßes Be- und Entladen sowie durch Frost oder Wärme entstehen, übernimmt WH KG keine Haftung.

 

6. Preise: Die Preise von WH KG ergeben sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Für Liefermengen sind bis zum Gegenbeweis die Lieferscheine maßgebend. Die Preise gelten in € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind ohne Abzug bei Rechnungsstellung fällig. Sollten sich die Kosten für die Gewinnung und den Transport oder die Wechselkurse

gegenüber den kalkulierten Kosten bei Vertragsabschluss um mehr als 10% geändert haben, so ist WH KG berechtigt, diese Mehrkosten geltend zu machen. Die Preise verstehen sich ab vereinbartem Verlade- bzw. Empfangsort. Bei Verkäufen frei Empfangsort ist der Käufer verpflichtet, zum Lieferzeitpunkt für ein sofortiges und zügiges Entladen (je LKW max. 4 Std.) der Ware zu sorgen. Nebenkosten, wie Wiegegelder, Wartekosten beim Empfänger etc., gehen in allen Fällen zu Lasten des Käufers.

 

7. Zahlungsbedingungen: Als Vertragssicherheit ist eine Anzahlung (siehe Liefervertrag) zu leisten. Mit Abschluss des Kaufvertrages ist vom Käufer eine Einzugsermächtigung im Lastschriftenverfahren, für die Abbuchung der Rechnungsbeträge nach Warenerhalt, gegenüber WH KG zu erteilen. Geschieht dieses nicht, gilt Barzahlung bei Warenerhalt. Der Käufer ist verpflichtet, jederzeit für eine ausreichende Deckung seines Kontos zu sorgen. Entsteht nach Vertragsabschluss begründeter Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers (Scheckprotesterhebung, Konkursanträge, neg. Bankauskunft, etc.), so ist WH KG berechtigt, neben den vereinbarten Vorauszahlungen noch weitere Sicherheitsleistungen zu verlangen, und, im Falle der Ablehnung, die weitere Erfüllung zu verweigern. Auf dem Transportweg befindliche Ware kann zurückgerufen werden. Wird das Zahlungsziel überschritten, bzw. konnte mangels Deckung der Rechnungsbetrag nicht abgebucht werden, so tritt ohne weiteres und ohne weitere Verständigung Verzug ein. Wir behalten uns in diesem Fall die Berechnung der Kosten und Zinsen vor, welche die Banken für ungedeckte Kredite in Anrechnung bringen. Zahlungen an Dritte, an Vermittler oder Vertreter werden nur dann anerkannt, wenn sich diese Person mit einer schriftlichen Inkassovollmacht von WH KG ausweisen kann. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder Rückhaltung des Kaufpreises nicht berechtigt, es sei denn, dass es sich um einen von WH KG anerkannten Mangel oder um eine unbestrittene Forderung handelt.

 

8. Mängelrügen: Der Käufer ist verpflichtet, die Ware, sobald sie abladebereit steht, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unverzüglich zu prüfen oder prüfen zu lassen. Mängel müssen, sobald sie beim Entladen sichtbar werden, telefonisch WH KG mitgeteilt werden. Mängelrügen gelten nur dann, wenn sie binnen 24 Std. nach der Entladung angezeigt und ordnungsgemäß belegt werden. Verstreicht diese Frist, so gilt die Ware hinsichtlich der Art, Größe, Menge und Qualität als genehmigt. Ist eine Reklamation berechtigt und ordnungsgemäß belegt, hat WH KG das Recht, nach Ihrer Wahl die Mängel

wie folgt auszugleichen:

 

a) Beseitigung der festgestellten Mängel,

b) Ersatzlieferung zu den ursprünglichen Bedingungen oder

c) Preisnachlass auf die Ware. Alle anderen Ansprüche des Käufers, insbesondere über den

Kaufpreis hinausgehende Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

 

9. Annahmeverweigerung: Verweigert der Käufer die Annahme der gesamten oder ein Teil der Ware, bzw. storniert er seine Bestellung ganz oder teilweise, so entbindet dies den Käufer nicht von seinen Abnahme- und Zahlungsverpflichtungen. Bestätigt der Käufer nicht innerhalb von 10 Std. nach Aufforderung von WH KG an diesen, seiner Abnahmeverpflichtung nachzukommen, so ist WH KG berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Ware ohne Rückfrage auf eigene Rechnung frei zu verwenden. Der Käufer trägt dann die WH KG entstandenen Kosten und Nebenkosten. Im besten Fall beträgt jedoch der Schadenersatzanspruch ohne jeden Nachweis 25% des Rechnungswertes.

 

10. Eigentumsvorbehalt: Die Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung Eigentum von WH KG. Dies gilt auch für den Fall, dass die Ware bereits be- oder verarbeitet ist. Die Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsbereich ist widerruflich gestattet. Wird die von uns gelieferte Ware veräußert, tritt der Käufer hiermit, bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen, die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegenüber seinen Abnehmern mit allen Nebenrechten an uns ab. Auf Verlangen von WH KG ist der Käufer verpflichtet, die Abtretungen den Unterbestellern bekanntzugeben und WH KG die zu Geltendmachung ihrer Rechte gegen seine Kunden erforderlichen Auskünfte zu geben. Die Ware darf nicht an Dritte verpfändet oder zur Sicherheit übereignet werden.

 

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Norderstedt, auch für Wechsel- und Scheckansprüche, sowie Streitigkeiten jeglicher Art.

 

12. Schlussvermerk: Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Vereinbarung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

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